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   OLG Koblenz, 13.02.1997 - 5 U 686/96   

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https://dejure.org/1997,13394
OLG Koblenz, 13.02.1997 - 5 U 686/96 (https://dejure.org/1997,13394)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.02.1997 - 5 U 686/96 (https://dejure.org/1997,13394)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - 5 U 686/96 (https://dejure.org/1997,13394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behauptung der Verletzung von Konkursverwalterpflichten; Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine Äußerung; Abgrenzung Tatsachenbehauptung und Werturteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 750
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 16.12.1993 - 1 U 21/92
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.1997 - 5 U 686/96
    Deshalb war und ist es dem Beklagten unbenommen, gegenüber den für den Kläger zuständigen Amtsgerichten Bad Neuenahr-Ahrweiler, Cochem und Wittlich die Ordnungsgemäßheit der konkursverwalterlichen Aufgabenerfüllung in Frage zu stellen (vgl. BGH, WM 1978, 62, 63; OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 416; OLG Hamburg, MDR 1971, 1009).

    Die Grenze des Zulässigen ist nur dort überschritten, wo es sich um Äußerungen handelt, die zum Zwecke einer diffamierenden Schmähkritik getan werden (vgl. BverfG NJW 1991, 1475, 1477 [BVerfG 12.12.1990 - 1 BvR 839/90] ; OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 416, 417).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.1997 - 5 U 686/96
    Vor diesem Hintergrund kann sich auch eine Äußerung, in der Wertungen zum Ausdruck kommen, als Tatsachenbehauptung erweisen, wenn und soweit bei den Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorgerufen wird (BGH NJW 1994, 2614, 2615; BGH NJW 1996, 1131, 1133 [BGH 30.01.1996 - VI ZR 386/94] ).
  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89

    Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.1997 - 5 U 686/96
    Es ist allgemein anerkannt, daß ein Konkursverwalter Hilfspersonen mit der Erfüllung seiner Pflichten beauftragen darf (RGZ 142, 184, 188 f; BGH ZIP 1991, 324, 327 [BGH 24.01.1991 - IX ZR 250/89] ; Kuhn/Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Aufl., § 85 Rdnr. 9 a).
  • BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 839/90

    Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht - Meinungsäußerungsfreiheit - Abwägung

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.1997 - 5 U 686/96
    Die Grenze des Zulässigen ist nur dort überschritten, wo es sich um Äußerungen handelt, die zum Zwecke einer diffamierenden Schmähkritik getan werden (vgl. BverfG NJW 1991, 1475, 1477 [BVerfG 12.12.1990 - 1 BvR 839/90] ; OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 416, 417).
  • BGH, 03.11.1977 - VI ZR 256/74

    Ausführung von Reise- und Aupairprogrammen eines Vereins - Gewerbliches

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.1997 - 5 U 686/96
    Deshalb war und ist es dem Beklagten unbenommen, gegenüber den für den Kläger zuständigen Amtsgerichten Bad Neuenahr-Ahrweiler, Cochem und Wittlich die Ordnungsgemäßheit der konkursverwalterlichen Aufgabenerfüllung in Frage zu stellen (vgl. BGH, WM 1978, 62, 63; OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 416; OLG Hamburg, MDR 1971, 1009).
  • RG, 06.11.1933 - VI 231/33

    1. Zur Haftung des Notars für Maßnahmen anläßlich einer Beurkundung. 2. Wie sind

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.1997 - 5 U 686/96
    Es ist allgemein anerkannt, daß ein Konkursverwalter Hilfspersonen mit der Erfüllung seiner Pflichten beauftragen darf (RGZ 142, 184, 188 f; BGH ZIP 1991, 324, 327 [BGH 24.01.1991 - IX ZR 250/89] ; Kuhn/Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Aufl., § 85 Rdnr. 9 a).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2007 - 14 U 188/06

    Unterlassungsanspruch: Beschwerden über Mißstände anlässlich eines

    aa) Es ist in Rechtsprechung (vgl. BGH WM 1978, S. 62 ff., 63; OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1994, S. 416 ff.; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, S. 750 ff., 751) und Literatur (z. B. Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rdnr. 10.37) allgemein anerkannt, dass niemand daran gehindert werden kann, angebliche Mißstände denjenigen Stellen anzuzeigen, die dazu berufen sind, einem entsprechenden Hinweis nachzugehen und ggf. Maßnahmen gegen solche Mißstände zu ergreifen.
  • BerG Heilberufe Mainz, 13.12.2000 - Kf 536/99
    Hinsichtlich der letztlich entscheidenden Frage, wann ein Angriff auf die Ehre als widerrechtlich anzusehen ist und wann er nach der Rechtsordnung -weil durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen seitens des Angreifers gedeckt - hingenommen werden muss, kommt es maßgeblich darauf an, ob die ehrverletzende Äußerung Tatsachenbehauptungen oder Werturteile zum Gegenstand hat (vgl. hierzu z.B. BVerfG, NJW 1996, 1529; NJW 1992, 1439; NJW 1992, 1442; NJW 1999, 1322 und NJW 1999, 3326; BGH, NJW 1996, 1131; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 750; OLG Köln, NJW-RR 2000, 829).

    Tatsachenbehauptungen beziehen sich auf die objektive Wirklichkeit, sind also dem Beweis als "wahr oder unwahr" zugänglich (vgl. BVerfG, NJW 1994, 1779; BGH, NJW-RR 1999, 1251; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 750; OLG Brandenburg, NJW 1999, 3339, 3341).

  • OLG Koblenz, 27.03.1997 - 5 U 92/97

    Recht auf Anzeige von Misständen innerhalb eines bestimmten Bereichs; Tatsächlich

    Zwar hat jedermann das Recht, tatsächliche oder vermeintliche Mißstände innerhalb eines bestimmten Bereichs bei den vom Amts wegen zuständigen Aufsichtsorganen zur Anzeige zu bringen, damit diese in einem Ermittlungsverfahren die Verhältnisse prüfen und daraufhin gegebenenfalls Abhilfe schaffen können (BGH WM 1978, 62, 63 zu satzungsmäßigen Universitätsgremien im Hinblick auf eine im Universitätsbereich tätige Studentenaustauschorganisation; OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 416, 417 zu Kassenärztlichen Vereinigungen im Hinblick auf ihnen angehörende Ärzte; OLG Hamburg MDR 1971 1009 f. zu Rechtsanwaltskammern im Hinblick auf in ihnen organisierte Rechtsanwälte; Senat, Urteil vom 13. Februar 1997 - 5 U 686/96 zu Amtsgerichten im Hinblick auf die ihrer Aufsicht unterstehenden Konkursverwalter).
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